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Medizinische Versorgung

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BEHANDLUNGSPFLEGE NACH SGB V

Behandlungspflege sind Leistungen, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Insulingabe, Injektionen und Kompressionstherapie.

Auch Grundpflege und Hauswirtschaftliche Unterstützung, können für eine begrenzte Zeit, vorausgesetzt es liegt keine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI vor, über Behandlungspflege verordnet und erbracht werden.

Voraussetzung ist eine aktuelle, gültige Verordnung durch den behandelnden Arzt.

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nur gewährleistet, wenn die Bedingungen nach den aktuell gültigen Hauskrankenpflegerichtlinien gegeben sind


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